Privatstiftung

Internationalen Standards entsprechend

Schützen Sie Ihre Familie und Ihr Vermögen

Die Privatstiftung ist vergleichbar mit dem Trust. Wie der Trust (Common Law) kann die Privatstiftung (Civil Law) zur Trennung von Nießbrauchsrecht und rechtmäßigem Eigentum verwendet werden.

Dies kann attraktiv sein für internationale Steuer- und (Familien-)Vermögensplanung, Einkünfteverlagerung und Vermögensschutz. Im Gegensatz zum Trust ist die Privatstiftung eine eigenständige juristische Person, sodass keine weitere juristische Person für den Vermögensbesitz erforderlich ist. Dadurch ist sie kostengünstiger.

Im Gegensatz zu einer gewöhnlichen Stiftung kann eine Privatstiftung nach dem Ermessen des Geschäftsführers Ausschüttungen aus ihren Erträgen oder ihrem Vermögen an ihre Gründer oder an Andere leisten. Sie kann einen beliebigen legalen Zweck haben, darf jedoch keine gewerblichen Geschäfte tätigen. Sie darf aber ihr eigenes Vermögen besitzen und verwalten.